Die derzeit gültigen Gebühren unseres Vereins
Aufnahmegebühr (pro Person)
10 €
Jahresgebühr (pro Person)
30 €
Jahresgebühr für betroffene Familien* (pro Jahr)
60 €
* Familien, in denen ein Kind mit DIPG diagnostiziert wurde.
Zur Familie gehören das erkrankte Kind, die Eltern und alle Geschwisterkinder.
Auszug aus der Satzung:
§ 6 Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge
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- Jedes Mitglied hat einen im voraus fällig werdenden jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
- Die Höhe und Fälligkeit der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge wird in der Gründungsversammlung festgelegt.
- Die Aufnahmegebühr ist innerhalb von vier Wochen nach Bestätigung der Aufnahme in den Verein zu bezahlen.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis Ende Januar fällig.
Im Laufe des Jahres eingetretene Mitglieder entrichten bei einem Eintritt bis zum 30. Juni des Kalenderjahres den vollständigen Jahresbeitrag. Bei einem Eintritt ab dem 1. Juli des Kalenderjahres wird die Hälfte des Jahresbetrags fällig. - Ehrenmitglieder sind von den Mitgliedsbeiträgen befreit.
- Die Gründungsmitglieder sind von der Aufnahmegebühr und dem Mitgliedsbeitrag befreit.
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Die Beiträge werden per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Deshalb benötigen wir beim Mitgliedsantrag auch die Zustimmung für das SEPA-Lastschriftsverfahren.
Die Aufnahmegebühr wird einmalig eingezogen, ebenfalls der gegenwärtige Jahresbeitrag für das laufende Jahr.
Für die Folgejahre erfolgt die Abbuchung zum 15. Januar per Lastschrift.
Natürlich gehen wir sorgsam und vertraulich mit den Daten um!.