Allgemeine Geschäftsbedingungen „Ein Hase für Emma“

Allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß § 305 BGB für die Facebook-Versteigerungen von Ein Hase für Emma


Gebote

Es werden nur Gebote unter dem Originalbeitrag der jeweiligen Versteigerung auf der Facebook-Seite Ein Hase für Emma akzeptiert.
Gebote unter geteilten Beiträgen sind nicht gültig.

Der Beginn und das Ende der Versteigerung sowie das Startgebot werden im Text angegeben und sind verbindlich. Gebote, die unter dem Startgebot liegen, werden gelöscht.

Kommentare, die kein Gebot enthalten werden aus Gründen der Übersichtlichkeit gelöscht.

Gebote werden nur als volle Eurobeträge gewertet. 
Gebote mit Centbeträge hinter dem Komma sind ungültig.

Abgegebene Gebote dürfen nicht eigenmächtig gelöscht werden. 
Falls nach Rücksprache mit dem Team von Ein Hase für Emma einer Rücknahme des Gebots zugestimmt wird, wird das Gebot durch das Team entfernt.

Ein abgegebenes Gebot ist verbindlich.

Sollte der/die Höchstbietende aus Gründen, die nicht vorhersehbar sind und somit mit dem Einverständnis des Teams vom Gebot zurücktreten dürfen, verpflichtet sich die/der Zweithöchstbietende zur Zahlung seines eigenen Höchstgebotes.

Zahlung und Versand

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Spende innerhalb einer Woche nach Auktionsende auf den Konten von Emmas Vermächtnis e. V. gebucht ist.

Der Versand erfolgt innerhalb einer Woche nach Zahlungseingang.

Ausschluss

Aus gegebenen Anlass wird das Team alle Bieter, die sich nicht an die vorgegebenen Regeln halten, blockieren und somit von der Facebook-Seite ausschließen.

Porto

Portokosten werden innerhalb von Deutschland übernommen. Zusätzliche Portokosten ins Ausland werden schriftlich bekannt gegeben und müssen zusätzlich zum Höchstgebot übernommen werden.

Copyright

Texte dürfen ohne vorherige Rücksprache nicht – auch nicht teilweise – kopiert und/oder anderweitig verwendet werden.

Verwendung der Emmahasen

Unter dem Namen Ein Hase für Emma und Emmas Vermächtnis dürfen keine Spenden durch Dritte gesammelt werden.

Ebenso dürfen die Emmahasen nicht zu Spendenzwecken – auch nicht zugunsten anderer gemeinnütziger Organisationen – verwendet werden.

Falls in Ausnahmefällen die o. g. Bedingungen verändert werden, wird dies im Facebook-Beitrag aufgeführt. 

 

Stand: März 2022

 


Download der AGBs von Ein Hase für Emma